URSULA KRATT IMMOBILIEN
Seit 1994 ist Ursula Kratt Immobilienprofi für Trossingen und Umgebung. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen für Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien sowie im Bereich Vermietung unterstützt URSULA KRATT IMMOBILIEN KG Sie bei einer reibungslosen Abwicklung aller Aspekte.
Mitglied im IVD
(Immobilienverband Deutschland - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.)
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Sie möchten eine Immobilie verkaufen?
Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie mit uns arbeiten?
- Wenn die Unterlagen Ihrer Immobilie nicht vollständig sind, machen wir eine Bestandsaufnahme mit Grundrissen, Wohn- und Nutzflächen – gratis für Sie!
- Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises.
- Von Ihrem Angebot erstellen wir ein professionelles Exposé. Ihre Immobilie wird präsentiert auf unserem Immobilienmonitor, auf unserer Webseite, in mehreren großen Immobilienportalen und auf Facebook. Auf Wunsch machen wir eine 360° Besichtigung Ihrer Immobilie für's Netz. Ihr Angebot lässt sich im Netz nicht übersehen!
- Sie zahlen die Verkäuferprovision erst dann, wenn der Kaufpreis geflossen ist. Sie haben keinerlei Kosten vor Eingang des Kaufpreises.
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Sie möchten eine Immobilie bewerten lassen?
- Um eine marktgerechte Bewertung zu ermitteln, zählen viele Faktoren – vor allem jedoch der Faktor Erfahrung.
- Als ausgebildeter Sparkassen-Betriebswirt und Immobilienmakler mit jahrzehntelanger Berufserfahrung bewertet unser Herr Friedrich Ruck Ihre Immobilie und ermittelt einen realistischen Angebotspreis.
- Wenn Sie uns Ihre Immobilie zur Vermittlung anvertrauen, ist diese Bewertung für Sie kostenfrei.
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Sie möchten eine Immobilie vermieten?
- Unser Service lohnt sich für Sie! Wir haben Erfahrung in Sachen Immobilien und beschäftigen uns seit Jahren mit der Vermietung von Wohnungen und Häusern
- Wir kennen den Immobilienmarkt vor Ort und informieren Sie über Mieten, Preise und Marktentwicklungen. Wir kennen Angebot und Nachfrage und helfen Ihnen dabei einen realistischen Mietpreis für Ihre Immobilie festzulegen.
- Wir nehmen uns für jeden Kunden Zeit und beraten Sie individuell und ohne Zeitdruck.
- Wir sind Profis bei der Vermarktung und präsentieren Ihre Immobilie optimal und auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten auf den passenden Kanälen.
- Wir finden den perfekten Mieter für Sie. Dazu gehört auch die Identitäts- und Bonitätsprüfung aller Interessenten.
Wir sind für Sie im Geschäft!
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Infos zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist seit dem 13.06.2014 in Kraft. Es bezieht sich auf alle Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen nach dem Fernabsatzgesetz zustandekommen, d.h. per Telefon, Fax, Brief, E-Mail, SMS, What’s app etc., nicht jedoch, wenn ein Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers zustande kommt.
Den Text der Widerufsbelehrung sowie das Widerrufsformular und die Verbrauchererklärung finden Sie, wenn Sie auf den oben stehenden Button klicken. Wenn Sie unsere Angebote in den Portalen oder auf unserer Seite abfragen, werden diese Texte automatisch mitgeschickt.
Dazu noch eine Anmerkung: Wenn Sie kein Interesse haben an einem Angebot, das Sie bei uns angefragt haben, dann brauchen Sie keinen Widerruf zu senden, denn Kosten von unserer Seite kommen grundsätzlich erst nach Abschluß des Hauptvertrages auf Sie zu, z.B. nach der notariellen Beurkundung eines Hauskaufs. Wenn Sie jedoch interessiert sind an einem unserer Angebote, dann macht es wenig Sinn, einen Widerruf zu senden, denn dann werden wir Ihre Anfrage nicht weiter bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis. -
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020
Was sich beim Energieausweis durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändert
Für die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude gibt es nun eine einzige, einheitliche Rechtsgrundlage: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zum 1. November 2020 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.
Davon betroffen ist auch der Energieausweis, den Eigentümer - und künftig auch Makler – den Interessenten bei einer Neuvermietung oder einem Verkauf vorlegen müssen. Weiterhin gibt es zwei Varianten des Energieausweises: Beim Bedarfsausweis wird wie gehabt nach der Datenaufnahme der Energiebedarf der Immobilie berechnet.
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist kostengünstiger – dazu werden unter anderem die Heizkostenabrechnungen ausgewertet.Änderungen beim Verbrauchsausweis auf einen Blick
Nach einer Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 1. Mai 2021 gelten für verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude folgende Änderungen: Stellt der Eigentümer des Gebäudes die Daten bereit, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Daten richtig sind.
Der Aussteller muss die vom Eigentümer bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und darf die Daten seinen Berechnungen nicht zugrunde legen, wenn Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
Der bisher rein datenbasierte verbrauchsbasierte Energieausweis wird künftig um eine Begehung oder eine Fotoanalyse erweitert und dadurch aufgewertet. Die Fotos sind als Alternative zur Begehung zulässig, wenn sie eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes ermöglichen. Sanierungsstände sind detailliert anzugeben – die Qualität der Modernisierungsempfehlungen soll steigen. Die Nennung von Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis wird verpflichtend. -
Infos zum Geldwäsche-Gesetz
Das Geldwäschegesetz (GWG), dass 2013 in Kraft getreten ist, schreibt dem Makler vor, sich über die Idenität seiner Kunden zu vergewissern.
Weitere Informatioen zum „Geldwäschegesetz“ finden Sie in folgendem Flyer des Immobilienverband Deutschland (IVD).
IVD-Flyer Geldwäschegesetz